Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass in unsere Hundeschule oder Huta Hunde kommen, die über keine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist grob fahrlässig und kann Sie im Falle des Falles für den Rest Ihres Lebens in die Insolvenz bringen.
Auch und vielleicht gerade dann, wenn Ihr Hund süß, klein und der bravste der Welt ist. Warum? Weil Hundehaltung immer verschuldensunabhängig ist. Was bedeutet das?
Wenn der Hund einen Schaden verursacht, ist er immer (immer!) haftbar, sprich Sie als Hundehalter natürlich. Auch, wenn er bzw. Sie gar nicht Schuld hat.
Ein Beispiel:
Sie gehen mit Ihrem angeleinten Hund spazieren. Um die Ecke kommt jemand mit dem Rad gefahren, erschrickt sich vor Ihrem, sagen wir mal – 3kg-Hündchen – fällt vom Rad, bricht sich das Bein kompliziert und fällt als selbständiger Dachdeckermeister wochenlang aus.
Wer bezahlt das? Sie als Hundehalter!
Ebenso, wenn sich jemand vor dem Zaun erschreckt, weil der Hund dahinter bellt usw. In einigen Fällen, wie z.b. Beissereien von Hunden untereinander kann dem Gegenüber eine Teilschuld zugewiesen werden.
Aber haftbar ist immer erst mal der Besitzer. Und gerade bei Personenschaden kann das sehr, sehr teuer werden. Denken Sie nur einmal daran, dass z.b. jemand querschnittgelähmt wird und das Haus umgebaut werden muss.
Unser Ratschlag: Achten Sie bei der Haftpflichtversicherung darauf, dass der Personenschaden mindestens 10 Millionen beträgt und der Sachschaden ebenfalls mehrere Millionen umfasst.
Übrigens: Es gibt keine gesetzliche Regelung, ab wann Kinder alleine mit dem Hund spazieren gehen dürfen. Aber im Falle des Falles wird vor Gericht genau geprüft werden, ob und wie es fahrlässig war. Dann zählt z.b auch, ob das Kind in der Lage war, den Hund körperlich halten zu können UND ob es gefährliche Situationen richtig einschätzen kann. Dann gibt es noch die Straßenverkehrsordnung, die Kindern unter 14 das Führen von Hunden im Straßenverkehr untersagt. Und selbstverständlich kann jede Gemeinde eine eigene Hundeverordnung erlassen, die diesen Punkt auch noch einmal regelt.
Einige Versicherungen schließen den Schutz sogar komplett aus, wenn ein zu junges Kind mit dem Hund alleine unterwegs ist. Das sollte bei Abschluss der Versicherung geprüft werden, auch wenn die Kinder vielleicht bei einem kleinen Hund körperlich schon stark genug wären den Hund zu halten.
Hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.