Der Hund im Recht….
In meiner Eigenschaft als „Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für das Hundewesen“ werde ich auch regelmäßig als Gutachterin vor Gericht geladen. Es erstaunt mich immer wieder, um was sich Menschen teilweise jahrelang vor Gericht auseinandersetzen und in wievielen Fällen sich jemand beispielsweise weigert, den von ihm (bzw. seinem Hund) verursachten Schaden zu bezahlen. Aber wie heißt es so schön? Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge….
Übrigens heißt es im Titel wirklich „beeidigt“ und nicht „vereidigt“… eine bayerische Spezialität vielleicht?
Neben kuriosen Fällen gibt es natürlich auch interessante Dinge. Eine recht gute Wissenssammlung dazu findet man beispielsweise auf der Seite www.hunde-gesetz.de oder auch bei wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundegesetze .
Begrüßenswert ist übrigens auch die Entwicklung, dass Hunde bei Trennungen nicht mehr als Sachgegenstand beurteilt werden, sondern durchaus versucht wird, im Sinne der Hunde zu urteilen. Ich war schon einige Male als Sachverständige in solchen Fällen gefragt und konnte schon wahrhaft salomonische Entscheidungen der RichterInnen bewundern.