Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote des Hundezentrums.

Vertragspartner

Life with Pets GmbH
Im Hofgewann 10
63814 Mainaschaff
Deutschland
Tel.: 06021-20156
E-Mail: info@hundeschule-ab.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

Dr. Myriam Franzke
Stefanie Nolte

Leistungen

Das Hundezentrum bietet diverse Dienstleistungen rund um den Hund an, insbesondere in den Bereichen Betreuung, Ausbildung, Sportaktivitäten, Gesundheit und Pflege. Außerdem Beratungsdienstleistungen, die individuell auf die Hundeerziehung und Verhaltensberatung abgestimmt sind. Das Ausbildungsangebot kombiniert theoretische und praktische Schulungen für Hundehalter, die sowohl in Einzel- als auch in Gruppenstunden die verschiedenen Verhaltensweisen der Hunde behandeln.
Die Buchung von Leistungen des Hundezentrums stellt einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB dar. Daher wird kein konkreter Erfolg seitens des Hundezentrums garantiert, da dieser maßgeblich von der aktiven Mitarbeit und der Umsetzung der Empfehlungen durch den Hundehalter abhängt.
Eine Trainingseinheit umfasst 45 Minuten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Das Training findet auf dem Trainingsgelände des Hundezentrums oder an einem anderen Ort statt, wenn dies für die Ausbildung als erforderlich angesehen oder individuell vereinbart wird.

Rahmenbedingungen für den Hund und Hundehalter

Ausstattung des Hundes

Auf dem gesamten Gelände des Hundezentrums gilt Leinenpflicht. Hundekontakt an der Leine ist nicht erlaubt.
Für den Besuch der Hundetagesstätte ist ausschließlich ein enganliegendes Halsband zulässig.

Gesundheit des Hundes

Krankheiten und Parasiten
Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sowie von Parasiten wie z.B. Milben, Flöhen, Läusen, Zecken o. ä. sein. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Der Hundehalter übernimmt die Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Der Hundehalter haftet für jegliche Folgeschäden, auch an anderen Hunden oder Personen, sowie für weiterführende Kosten.

 

Entwurmung
Der Hund muss regelmäßig entwurmt werden und es darf kein Verdacht auf Wurmbefall bestehen. Im Falle eines Wurmbefalls darf der Hund das Hundezentrum nicht besuchen und es muss eine Wurmkur durchgeführt werden. Nach X Tagen und einem Nachweis über die erfolgte Entwurmung, darf der Hund wieder auf das Gelände.
Eine Entwurmung des Hundes ist wichtig, um ihn vor Parasiten wie Spulwürmern, Bandwürmern und anderen Wurmarten zu schützen. Diese Würmer können die Gesundheit des Hundes beeinträchtigen, Mangelerscheinungen verursachen und sogar auf Menschen übertragen werden. Regelmäßige Entwurmung schützt somit sowohl den Hund als auch seine Umgebung.
Der Hund ist regelmäßig mit einem tierärztlichen Präparat zu entwurmen. Dabei muss die Entwurmung spätestens alle 6 Monate erfolgen, wir empfehlen jedoch alle 3 Monate. Erfolgte Entwurmungen sind eigenständig vom Hundehalter einzureichen. Das Hundezentrum übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Der Hundehalter haftet für jegliche Folgeschäden, auch an anderen Hunden oder Personen, sowie für weiterführende Kosten.

 

Impfschutz
Der Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen und regelmäßig nachgeimpft werden. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb der vergangenen 12 Monate eine Leptospirose und Parainfluenza Impfung, sowie in den vergangenen3 Jahren eine Tollwut, Staupe, Hepatites und Parvovirose Impfung erhalten hat. Bei Welpen gilt die altersentsprechende Impfung: bis zur 8. Lebenswoche Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Hepatitis sowie mit der 12. Lebenswoche eine Auffrischung der genannten Impfungen und einer Tollwutimpfung, welche in der 16. Lebenswoche und dem 15. Lebensmonat aufgefrischt werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Hundezentrum berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Annahme des Hundes zu verweigern, bis die Impfungen von dem Hundehalter nachgeholt wurden.

 

Eine Impfung bei Hunden ist wichtig, um sie vor gefährlichen, teilweise tödlichen Krankheiten wie Staupe, Tollwut, Parvovirose oder Leptospirose zu schützen. Impfungen stärken das Immunsystem, indem sie den Hund gezielt auf den Erreger vorbereiten, sodass er im Ernstfall effektiv reagieren kann. Zudem tragen Impfungen zum Schutz der gesamten Hundepopulation bei und verhindern die Verbreitung oder Übertragung auf den Menschen.

 

Folgeimpfungen sind eigenständig vom Hundehalter einzureichen (per Mail, persönlich vorzeigen oder im Kundenbereich hochladen). Auf Anforderung des Hundezentrums hat der Hundehalter einen aktuellenImpfschutz nachzuweisen.
Das Hundezentrum übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Der Hundehalter haftet für jegliche Folgeschäden, auch an anderen Hunden oder Personen, sowie für weiterführende Kosten.

 

Haftpflichtversicherung
Der Hund muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
Für den Besuch des Hundezentrums ist ein Nachweis über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtend. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die sein Hund während des Besuchs des Hundezentrums verursacht. Hierzu zählen insbesondere Verletzungen an anderen Hunden oder Personen sowie Schäden an Gegenständen und der Einrichtung.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor möglichen finanziellen Folgen dieser Schäden. Der Nachweis über die bestehende Versicherung ist bei Vertragsabschluss vorzulegen.

 

Kastrationsstatus
Unkastrierte Rüden
Der Hundehalter ist sich bewusst, dass unkastrierte Rüden aufgrund ihres hormonellen Drucks im Kontakt mit anderen Hunden besondere Herausforderungen mit sich bringen können. Sollte sich während des Besuchs des Hundezentrums herausstellen, dass der hormonelle Druck das Verhalten des Hundes negativ beeinflusst und dadurch die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Hunde gefährdet wird, behält sich das Hundezentrum vor, die Anwendung eines Hormonchips oder eine Kastration zu empfehlen. Erfolgt keine entsprechende Maßnahme, kann das Hundezentrum den Hund von der Teilnahme bestimmter Angebote, wie Gruppenstunden mit direktem Hundekontakt, ausschließen.
Im Rahmen der Tagesbetreuung behält sich das Hundezentrum vor, die Betreuung des Hundes abzulehnen und fristlos vom Betreuungsvertrag zurückzutreten.
Unkastrierte Hündinnen
Läufige Hündinnen dürfen das Hundezentrum nur ohne direkten Kontakt mit anderen Hunden besuchen. In der Tagesstätte können läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden. Das Abonnement läuft währenddessen unverändert weiter.
Sollte es zur Deckung oder einem Deckungsversuchen kommen, übernimmt der Halter der läufigen Hündin sämtliche anfallenden Kosten. Aus dem Umstand einer Deckung können keinerlei Ansprüche gegenüber dem Hundezentrum abgeleitet werden. Dies gilt auch für Ansprüche gegenüber anderen Kunden des Hundezentrums, deren Hunde während des Aufenthalts mit der Hündin Kontakt hatten.
Im Falle einer Trächtigkeit ist der Kontakt mit anderen Hunden im Hundezentrum für die gesamte Dauer der Trächtigkeit ausgeschlossen. Der Halter übernimmt die volle Haftung für Schäden oder Verletzungen, die entstehen, wenn eine trächtige Hündin das Hundezentrum besucht.

 

Maulkorbpflicht
Das Hundezentrum behält sich vor, dem Hund eine Maulkorbpflicht, für den Besuch des Hundezentrums, aufzuerlegen. Diese kann erfolgen, wenn z.B:
  • Der Hund einer Rasse angehört, für den in bestimmten Bundesländern oder Regionen besondere Auflagen gelten.
  • Der Hund behördlich als gefährlicher Hund eingestuft wurde.
  • Der Hund in der Vergangenheit einen oder mehrere Bissvorfälle verursacht hat (sowohl im Hundezentrum als auch Außerhalb), unabhängig davon, ob er als gefährlich eingestuft wurde.
  • Der Hund Unverträglichkeiten gegenüber anderen Hunden zeigt oder keine friedliche Interaktion mit Menschen oder Hunden gewährleistet werden kann.
  • Der Hund aggressives, stark territoriales oder schwer kontrollierbares Verhalten zeigt, das eine Gefahr für Menschen oder andere Hunde darstellen könnte.
  • Der Hund starkes Stress- oder Angstverhalten zeigt, bei dem ein erhöhtes Risiko besteht, dass er in einer solchen Situation zubeißt.
  • Der Hund unvorhersehbar in bestimmten Situationen reagiert, z.B. bei plötzlichen Geräuschen, schnellen Bewegungen oder in ungewohnten Umgebungen.
  • Wenn Externe, z.B. der Tierarzt aufgrund eines bekannten Verhaltensmusters oder Gesundheitsproblems einen Maulkorb empfohlen hat.
  • Der Hund wiederholt Gegenstände oder Einrichtungen des Hundezentrums beschädigt hat.

 

Die Entscheidung, ob ein Maulkorb nötig ist, liegt im Ermessen des Hundezentrums. Eine Maulkorbpflicht kann auch aus weiteren Gründen, die nicht ausdrücklich genannt wurden, erfolgen, sofern dies für die Sicherheit von Menschen, Hunden oder der Einrichtung erforderlich ist.

 

Verpflichtungen des Hundehalters

Ein Nachweis über die aktuelle Hundehaftpflichtversicherung ist einzureichen.
Folgeimpfungen oder Entwurmungen sind ohne Aufforderung vom Hundehalter einzureichen.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben.
Der Hundehalter ist verpflichtet das Hundezentrum über Verhaltensauffälligkeiten oder -veränderungen zu informieren, sowie über jegliche Vorfälle oder Auseinandersetzungen mit anderen Hunden, wie z.B. Beißvorfälle.
Der Hundehalter ist verpflichtet das Hundezentrum über eine vorliegende Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
Der Hundehalter ist verpflichtet das Hundezentrum über gesundheitliche Veränderungen und medizinischer Versorgung zu informieren.

 


Weitere Rahmenbedingungen für die Hundetagesstätte

Körperlich gewachsen

Der Hund muss den Anforderungen der Hundetagesstätte körperlich gewachsen sein. Dies bedeutet, dass der Hund in der Lage sein muss, sich selbstständig und schmerzfrei vorzubewegen, Kot und Urin abzusetzen, sowie Wasser aufzunehmen.
Brachyzephale Rassen
Brachyzephalie führt unter Anderem zu einer gehinderten Atmung, die die Selbstregulation der Körpertemperatur beeinträchtigt. Dies betrifft häufig Rassen, wie Boxer, Bulldoggen, Möpse u.Ä. sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Die Beurteilung, ob der in die Betreuung gegebene Hund Anzeichen einer Brachyzephalie aufweist, obliegt dem Personal des Hundezentrums. Für diese Hunde ist ab einer Außentemperatur von 15° eine Kühlweste mitzubringen. Für die Tagesstätte ist ausschließlich eine Kühlweste mit PCM-Kühlpacks zu verwenden. Wenn der Hund bei warmem Wetter ohne Kühlweste in die Tagesstätte gebracht wird, behält sich das Hundezentrum vor, die Betreuung des Hundes für diesen Tag abzulehnen. Der Betreuungstag wird in diesem Falle kostenpflichtig storniert.

 

Risiken der Gruppenhaltung

Der Hundehalter ist sich bewusst, dass die Gruppenhaltung von Hunden trotz sorgfältiger Auswahl und Beobachtung der Tiere bestimmte Risiken birgt. Zu diesen Risiken gehören mögliche Verletzungen, die durch spielerische oder ernsthafte Auseinandersetzungen, wie Beißvorfälle, Kratzer oder Zusammenstöße entstehen können. Das Hundezentrum trifft nach eigenem Ermessen zumutbare Vorkehrungen, wie die frühzeitige Unterbindung von Streitereien oder die Auferlegung einer Maulkorbpflicht, um solche Vorfälle zu vermeiden, übernimmt jedoch keine vollständige Haftung für Verletzungen oder Zwischenfälle, die im Rahmen der Gruppenhaltung entstehen. Die Gruppenzusammenstellung der Hunde liegt im Ermessen des Hundezentrums.

 

Einverständnis zur Einzelhaltung

Das Hundezentrum darf Hunde, die während der Betreuung gefüttert werden, Ruhe brauchen oder aus gesundheitlichen Gründen separiert werden müssen, nach eigenem Ermessen in Einzelhaltung unterbringen. Dies gilt auch für Hunde, die während der Betreuung sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden. Bei anhaltender Notwendigkeit der Einzelbetreuung, kann nach Inkenntnissetzung des Hundehalters für diesen zusätzlichen Aufwand eine Tagespauschale von 30 € berechnet werden. Sollte eine Einzelhaltung nicht möglich sein oder ein Hund sich aggressiv und / oder zerstörerisch verhalten, muss der Hundehalter oder eine von ihm beauftragte Person den Hund auf Aufforderung schnellstmöglich abholen.

 

Verletzungsrisiko in der Tagesstätte

Das Hundezentrum weist den Hundehalter auf etwaige Gefahren hin, die mit der Betreuung verbunden sind. Während dem Besuch der Tagesstätte, insbesondere der Gruppenhaltung kann es zu unterschiedlichen Verletzungen kommen, z.B. Quetschungen, Schürf- und Risswunden, Einblutungen, Stauchungen, Prellungen, Zerrungen und Knochenbrüche und weitere nicht genannte, beispielsweise durch einen Sturz von einem Podest. Darüber hinaus besteht das Risiko des Verschluckens oder Einatmens von Gegenständen und Materialien, z.B. Holzstücken, Steinen, Sand und weiteren nicht genannten. Auch Insektenstiche können nicht ausgeschlossen werden. Das Betreuungsgelände befindet sich im Außenbereich, wodurch der in die Betreuung gegebene Hund sich überwiegend draußen aufhält. Das Hundezentrum trifft nach eigenem Ermessen alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen, um solche Vorfälle zu minimieren, kann jedoch keine vollständige Haftung für Verletzungen und deren Folgen übernehmen, die sich im Rahmen der Betreuung ergeben.

 

Maßnahmen zur Lärmvermeidung

Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass erforderliche Maßnahmen zur Lärmvermeidung seitens des Hundezentrums durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Hund, z.B. bei Dauerbellen, verbal und körpersprachlich ermahnt wird.

 

Hundemantel

Der Hundehalter verpflichtet sich, entsprechend der Wetterlage, dem Hund einen geeigneten Mantel mitzubringen, sofern das Personal des Hundezentrums feststellen sollte, dass dieser einen Mantel aufgrund körperlicher Gegebenheiten benötigt.
Sollte das Personal der Tagesstätte feststellen, dass der Hund während seines Aufenthalts in der Hundetagesstätte friert und keinen geeigneten Mantel mitgebracht hat, kann dem Hund, sofern verfügbar, ein Mantel zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzung dieses Mantels fällt eine Leihgebühr in Höhe von 15€ pro Tag an. Es wird keine Garantie gegeben, dass immer ein passender Mantel für jeden Hund vorhanden ist. Die Beurteilung, ob ein Hund friert und ein Mantel erforderlich ist, obliegt allein dem Personal des Hundezentrums.

 

Tierärztliche Versorgung

Das Hundezentrum benachrichtigt den Hundehalter im Falle einer Verletzung/Erkrankung des Hundes während des Aufenthalts. Ist nach der Einschätzung von Mitarbeitern des Hundezentrums die tierärztliche Behandlung des Hundes erforderlich, wird der Hund nach Inkenntnissetzung des Hundehalters einem Tierarzt vorgestellt und entsprechend der tierärztlichen Expertise behandelt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selbst nicht hätte durchführen lassen. Dazu gehören auch Tierarztfahrten und Tierarztbesuche. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen des Hundezentrums. Dieses wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt im Namen des Hundehalters und auf dessen Rechnung eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Dies betrifft auch weiterbehandelnde Fachtierärzte, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
Sollte seitens des Tierarztes aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an das Hundezentrum die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist das Hundezentrum berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Hundehalters eingeholt werden kann.

 

Verspätung

Der in die Betreuung gegebene Hund wird spätestens zu den angegebenen Öffnungszeiten durch den Hundehalter oder einen von ihm Bevollmächtigten abgeholt. Verspätungen sind telefonisch bekannt zu geben. Die Kosten, die sich aus einer Verspätung ergeben, sind von dem Tierhalter zu tragen. Die Gebühren für eine verspätete Abholung über die Öffnungszeit hinaus beträgt folgende: 15€ für eine Verspätung bis zu 15min, darüber hinaus je angefangene 10min zusätzlich 10€. Wenn der Hundehalter oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter seinen Hund nicht innerhalb von einer Stunde nach den angegebenen Öffnungszeiten abholt, ist das Hundezentrum berechtigt, den Hund einem Tierschutzverein/Tierheim zu übergeben. Die anfallenden Gesamtkosten inkl. der dadurch entstandenen Betreuungsmehrkosten sind vom Hundehalter zu tragen.

Vertragsabschluss

Verträge werden durch Onlinebuchungen über das bereitgestellte Buchungsportal oder in schriftlicher Form abgeschlossen. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald dieser durch das Hundezentrum schriftlich bestätigt wurde.

 

Sonderkündigungsrecht seitens des Hundehalters

Verstirbt der Hund kann der Vertrag fristlos zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden. Dies gilt auch bei Abgabe des Hundes. Es fällt der volle Monatsbeitrag an. Eine Rückerstattung nicht genutzter Einheiten eines Abonnements ist nicht möglich. Im Falle eines Umzugs kann der Vertrag 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, sofern die reguläre Kündigungsfrist darüber liegt. In allen Fällen ist ein Nachweis einzureichen.

 

Sonderkündigungsrecht seitens des Hundezentrums

Das Hundezentrum ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise bei höherer Gewalt (z. B. Sturm- oder Wasserschäden, Blitzeinschlag) oder anderen vom Hundezentrum nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn der Vertrag unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen abgeschlossen wurde oder das Hundezentrum begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährdet.
Das Hundezentrum behält sich vor, den Vertrag fristlos zu beenden, sofern der Hundehalter seinen Pflichten nicht nachkommt oder eine harmonische Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Leistungen sind im Voraus zu bezahlen. Gruppenstunden können ausschließlich über einen Gruppen Multipass (5er Karte) bezahlt werden. Unterrichtspakete sind spätestens bis zur 2. Unterrichtsstunde zu bezahlen. Kurse können per Lastschrift oder Überweisung bezahlt werden. Der Hundehalter erhält zwei Wochen vor Kursbeginn eine Rechnung per mail.

Abonnement Zahlungen

Die monatliche Abonnement-Gebühr wird zum monatsbeginn per Sepa Lastschrift-Mandat eingezogen.

 

Zusätzliche Tage im Abonnement:

Zusätzliche Einheiten zum Abonnement, wie Gruppenstunden im Hundeclub oder Betreuungstage der Hundetagesstätte, sind jederzeit möglich. Werden mehr Einheiten innerhalb eines Monats gebucht, als im gewählten Abonnement enthalten, wird automatisch ein 5er Multipass per Lastschrift abgebucht, sofern kein verfügbarer bereits vorhanden ist. Zusätzliche Tage können nicht einzeln bezahlt werden. Nach Vertragskündigung werden restliche gültige Einheiten des Multipasses erstattet.

Anmeldung und Stornierungsbedingungen

Anmeldung und Stornierung von Gruppenstunden

Die Anmeldung und Stornierung von Gruppenstunden oder Kursen erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal des Hundezentrums. Eine Anmeldung ist bis zu 24 Stunden vorher möglich. Die Stornierungsfrist von Gruppenstunden (von einer Länge bis zu zwei Unterrichtsstunden) beträgt 48 Stunden vorher.

 

Anmeldung und Stornierung von Einzelterminen

Die Buchung von Einzelterminen (z.B. Unterricht oder Physioleistungen) erfolgt über das Buchungsportal oder telefonisch / persönlich mit dem Trainer. Die Stornierungsfrist von vereinbarten Einzelterminen beträgt 24 Stunden vorher. Bei verspäteter Absage wird die Leistung in Rechnung gestellt.

 

Stornierung von Kursen

Kurse, die über 2 Unterrichtsstunden umfassen, haben folgende Stornierungsfristen:
bis 6 Wochen vor Beginn werden 90% der Teilnahmegebühr erstattet.
bis 4 Wochen vor Beginn werden 70% der Teilnahmegebühr erstattet.
Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

 

Für alle Dienstleistungen gilt

Bei verspäteter Absage, Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen oder bei vorzeitigem Abbruch durch den Hundehalter, werden keine Kosten erstattet.

 

Stornierungsfristen der Hundetagesstätte

Die Anmeldung und Stornierung der Betreuungstage erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal des Hundezentrums. Der Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund im Voraus für die Tagesstätte anzumelden. Die Anmeldefrist beträgt 24 Stunden. Die Betreuungstage können bis 2 Monate im Voraus vorgebucht werden. Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vorher möglich. Das Hundezentrum behält sich vor Hunde, die nicht für den jeweiligen Tag angemeldet wurden, von der Betreuung auszuschließen. Für gebuchte, nicht genutzte Betreuungstage werden keine Kosten erstattet.

 

Absage durch das Hundezentrum

Das Hundezentrum behält sich vor, vereinbarte Termine, wie Unterrichtsstunden, Kurstermine etc. nach eigenem Ermessen abzusagen. Einzeltermine, wie Gruppenstunden oder Einzelunterricht werden vollständig erstattet.
Ausgefallene Kurstermine werden in Abstimmung mit den Kursteilnehmern neu vereinbart. Sollte kein passender Termin für alle Teilnehmer gefunden werden, wird ein Termin, welcher für die Mehrheit der Kursteilnehmer möglich ist, gewählt. In Absprache können einzelne Termine durch solch geschuldete Ausfälle im nächsten Kurs nachgeholt werden. Dies betrifft nicht ausgefallene Termine, welche durch den Teilnehmer geschuldet sind.

 

Absagen und Ablehnung der Betreuung in der Hundetagesstätte

Das Hundezentrum behält sich das Recht vor, die Betreuung von Hunden an bestimmten Tagen abzulehnen. Eine Haftung für Schäden oder Kosten, die dem Hundehalter durch den Ausfall entstehen, ist ausgeschlossen.
Eine Ablehnung der Betreuung kann aus den folgenden weiteren Gründen erfolgen:
  • Der Hund ist aufgrund seines Alters, einer Erkrankung oder Erschöpfung nicht in der Lage, die körperlichen Anforderungen der Betreuung zu erfüllen.
  • Der Hund nicht ausreichend ausgestattet ist, beispielsweise:
    • Ohne wärmenden Schutz an kalten Tagen
    • Ohne Kühlweste bei brachyzephalen Rassen an heißen Tagen
    • Ohne Maulkorb, falls eine Maulkorbpflicht durch das Hundezentrum auferlegt wurde
  • Der Hundehalter hat von einer empfohlenen hormonellen Maßnahme, wie dem Einsatz eines Hormonchips oder einer Kastration, abgesehen, wodurch eine stressfreie Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Nach Einschätzung des Personals der Hund aufgrund seines Gesundheitszustands oder Wesens an dem betreffenden Tag nicht angemessen betreut werden kann, oder die Betreuung eine Gefährdung für den Hund selbst oder für andere darstellt.
Das Hundezentrum behält sich vor, die Betreuung auch aus weiteren, hier nicht ausdrücklich genannten Gründen abzulehnen, wenn dies im Interesse der Sicherheit, Gesundheit oder des Wohlergehens der Hunde erforderlich ist.
Eine Rückerstattung nicht genutzter Einheiten eines bereits begonnenen Monats aus dem Abonnement erfolgt nicht.

 

Ortswechsel

Das Hundezentrum behält sich vor, den Treffpunkt von Unterrichtsstunden bis 2 Stunden vorher zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.

 


Haftungsausschuss

Dem Hundehalter gegenüber wird die Haftung für das Hundezentrum auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für Verletzungen, die der Hund im Rahmen der Interaktion mit anderen Hunden erleiden könnte. Generell gilt, dass die Haftung auf den aktuellen Wert des Hundes beschränkt ist. Gegenüber Dritten gilt, dass der Hundehalter für einen vom Hund verursachten Schaden haftet. Der Hundehalter stellt das Hundezentrum von Ansprüchen Dritter frei. Für Schäden an mitgebrachtem Hundezubehör, wie Halsbänder, Mäntel etc. übernimmt das Hundezentrum keinerlei Haftung.
Jegliche Begleitpersonen sind durch die Hundehalter über den Haftungsausschuss in Kenntnis zu setzen.

Schadensfall

Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund im Hundezentrum verursacht werden. Dies umfasst insbesondere Beschädigungen an Einrichtungen und Ausrüstungen. Im Falle eines Schadens wird dieser gegenüber dem Hundehalter geltend gemacht und in Rechnung gestellt. Das Hundezentrum behält sich das Recht vor, den Hund nach mehrmaligen Vorfällen von der weiteren Betreuung auszuschließen.

Wirksamkeit

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für dieses Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.