Hundepension light….
Schon seit längerem haben wir für uns und den größten Teil unserer Trainerinnen die offizielle Genehmigung, Hunde in Pension zu nehmen. Da die Besuchshunde mit in unserem Privathaushalt leben, in unsere Rudel integriert werden und natürlich mit auf den Hundeplatz dürfen, sind die Kapazitäten stark begrenzt und wir immer gut ausgebucht.
Braucht man dafür wirklich eine Genehmigung, fragen Sie sich vielleicht, aber wie könnte es in diesem unserem schönen Lande anders sein?
Und mit einem hübschen Antrag ist es nicht getan… Als erste muss man sich dafür einen Gewerbeschein holen. In dem Moment, in dem man dafür nämlich Geld verlangt, ist es ein Gewerbe und alle Behörden horchen auf. Hat man also nun ordentlich sein Gewerbe angemeldet, kann man gleich im nächsten Amt ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, das lächerliche 4 Wochen auf sich warten lässt.
Mit Gewerbeanmeldung und Führungszeugnis kann man sich dann daran machen, einen mehrseitigen Antrag nach § 11 b Tierschutzgesetz auszufüllen. Dieser wird i.d.R. vom Veterinäramt überprüft (einschließlich Besichtigung der Wohnung und – wichtig – Überprüfung der Sachkunde). Letzteres geschieht durch Nachweis einer entsprechenden Ausbildung (Tierpfleger etc.) oder ein Gespräch, in dem die theoretischen Kenntnisse zur Hundehaltung abgeklopft werden.
Hat man all dies erledigt, die nicht unerheblichen Kosten für die ganzen Anträge (Gewerbeschein, Führungszeugnis, Bescheid nach § 11 – mehrere hundert Euro….) bezahlt, steht auch schon das Finanzamt vor der Tür und will Umsatzsteuer.
Weiterhin empfiehlt sich der Abschluß einer betrieblichen Haftpflichtversicherung. Stellt der Schützling nämlich etwas an, übernimmt dies nicht die private Haftpflicht!
Natürlich ist dieser ganze Aufwand erst einmal mühsam und lästig (von den Kosten mal ganz zu schweigen). Ich finde es allerdings trotzdem sinnvoll, damit sich der Hundehalter sicher sein kann, dass er seinen Hund auch in kompetente Hände gibt. Dies erfährt man natürlich nur, wenn man entsprechend nachfragt und sich evtl. sogar den Genehmigungsbescheid zeigen läßt.